Was bedeutet „grundzuständig“?
- Der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) wird gesetzlich vom Netzbetreiber bestimmt.
- Meist ist dies ein Tochterunternehmen oder ein Teil des lokalen Netzbetreibers.
- Er ist verpflichtet, alle Haushalte in seinem Gebiet mit modernen Messeinrichtungen auszustatten (z. B. digitalen Stromzählern).
Aufgaben eines Messstellenbetreibers:
- Einbau, Betrieb und Wartung von Messsystemen (z. B. Stromzähler)
- Ablesung der Zählerstände
- Datenübermittlung an Netzbetreiber und Energieversorger
Kann man den Messstellenbetreiber wechseln?
Ja. Statt des grundzuständigen Messstellenbetreibers kann man auch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen – das ist dann ein alternativer Anbieter. Dies kann unter Umständen günstiger oder mit besseren Dienstleistungen verbunden sein, aber:
- Der neue Anbieter muss zertifiziert sein.
- Der Wechsel muss mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden.
Rechtsgrundlage ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)