Die moderne Messeinrichtung ohne Kommunikationseinheit wird in jedem Haushalt oder Gewerbe der neu definierte Mindeststandard (bis 6000 kWh pro Jahr).

Für das intelligente Messsystem hat der Gesetzgeber die Stromkunden in Gruppen für den Einbau unterteilt:

  • für Haushalte mit einem Stromverbrauch über 6000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr
  • für Strom erzeugende Anlagen (z.B. Photovoltaik- oder KWK-Anlagen) mit einer Nennleistung von mehr als 7 Kilowatt (kW)
  • für Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, z. B. einer Wärmepumpe oder einer Nachtspeicherheizung (§ 14a EnWG)

Bis zum Jahr 2032 sollen alle Messstellen für Strom mit intelligenten Messsystemen oder modernen Messeinrichtungen ausgestattet sein.

Sie als Stromkunde haben keine Möglichkeit, einem geplanten Einbau zu widersprechen – egal, ob der Messstellenbetreiber zum Einbau eines intelligenten Messsystems verpflichtet ist oder nicht. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Verbraucherzentrale.

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