Warum sollte man einen Anschluss stilllegen oder zurückbauen?
Wenn ein Gasanschluss dauerhaft nicht mehr genutzt wird, sollte dieser aus Sicherheitsgründen stillgelegt oder zurückgebaut werden. Als Ihr Netzbetreiber sind wir hierfür die richtigen Ansprechpartner. Wir kümmern uns um den Ausbau der Messstelle (Zähler) oder die Stilllegung/Rückbau des Gasanschlusses. Hierzu können Sie über unser Netzanschlussportal einen Antrag einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie ebenfalls bei ihrem Gasanbieter kündigen müssen.
FAQ: Gasanschluss pausieren lassen, stilllegen oder zurück bauen
Gasanschluss (6)
Bei einem inaktiven Anschluss bleiben die Gasleitungen und Anschlüsse im Gebäude erhalten. Der Gashausanschluss pausiert, bleibt aber betriebsbereit und muss entsprechend regelmäßig gewartet werden. Für Bereitstellung und Wartung fallen regelmäßige Grundkosten an, auch wenn kein Gas mehr bezogen wird. Die Anlagenteile bleiben im Haus.
- Der Gasanschluss ist technisch intakt, aber derzeit nicht in Betrieb.
- Die Leitung liegt noch im Gebäude an und steht unter Druck.
- Es fließt aktuell kein Gas, weil der Anschluss z. B. durch ein Verschlussbauteil gesperrt wurde.
- Die Wiederinbetriebnahme ist grundsätzlich möglich.
Der Anschluss wurde vom Gasversorgungsnetz kostenpflichtig getrennt, ist also nicht mehr funktional. Kosten für die Abtrennung liegen bei 1.200 Euro netto / 1.428 Euro brutto (Stand 04.06.2025). Bei fehlender Absperreinrichtung wird physisch getrennt und die Leitungen vom Gas befreit. Der abgetrennte Anschluss ist somit nicht mehr ohne weiteres nutzbar und stillgelegt. Auch wenn die Anlagenteile im Haus bleiben, ist die Wiederinbetriebnahme mit Aufwänden und Genehmigungen verbunden.
- Der Anschluss wurde vom Gasversorgungsnetz getrennt, ist also nicht mehr funktional.
- Die Verbindung zum Hauptnetz wurde gekappt – z. B. durch Entfernen eines Leitungsstücks oder durch Trennung an der Grundstücksgrenze.
- Der Anschluss ist ohne bauliche Maßnahmen nicht mehr nutzbar
- Ein Wiedereinbau wäre mit Aufwand und Genehmigungen verbunden.
Beim Rückbau des Gasanschlusses werden die Netzanschlussleitung, alle Anlagenteile sowie der Gaszähler (Messstelle) entfernt. Die Maßnahme ist endgültig. Das Grundstück gilt aus Sicht der Gasversorgung nach dem Rückbau als nicht erschlossen.
- Alle Leitungen – sowohl auf dem Grundstück als auch im Haus – wurden demontiert.
- Es existiert keine sichtbare oder nutzbare Infrastruktur mehr für Gas.
- Eine spätere Nutzung erfordert einen komplett neuen Gasanschluss.
Gerne kann der Rückbau der gesamten Leitung nach Erstellung eines Kostenvoranschlages erfolgen.
Eine Beantragung eines inaktiven Anschlusses, einer Abtrennung oder eines Rückbaus erfolgt in Brühl über das Netzanschlussportal.
Der Gasliefervertrag muss in jedem Fall vom Kunden separat gekündigt werden.
Der Wechsel von Gas auf Strom hängt von dem jeweils verbauten Heizsystem ab. Beim Wechsel gilt es zwischen den Heizungsarten wie Wärmepumpe, Elektrodirekt- bzw. Speicherheizung oder ähnliches zu unterscheiden. Die vorhandene Elektroinstallation sollte unbedingt durch einen zugelassenen Fachbetrieb überprüft werden, ob sie für die jeweiligen Anforderungen des neuen Heizsystems geeignet sind.
Wenn der Netzanschluss betriebsbereit gehalten und die Zähler noch vorhanden sind (der Gasanschluss pausiert), aber kein Gas entnommen wird, fallen weiterhin Grundkosten in Form einer jährlichen Vorhaltepauschale an.
Für bestehende, aber aktuell nicht genutzte Gasanschlüsse fällt eine sogenannte jährliche Vorhaltepauschale von derzeit 68 Euro netto / 80,92 Euro brutto an. Die Kostenermittlung liegt den derzeit gültigen Preisen (Stand 01.04.2025) zugrunde. Diese beinhaltet die laufenden Unterhaltskosten für den Netzanschluss, wie z. B. Wartung, Instandhaltung und Sicherheitsüberprüfungen, die durch uns als Netzbetreiber sichergestellt werden müssen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Netzbetreiberseite.