Was bedeutet „grundzuständig“?

  • Der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) wird gesetzlich vom Netzbetreiber bestimmt.
  • Meist ist dies ein Tochterunternehmen oder ein Teil des lokalen Netzbetreibers.
  • Er ist verpflichtet, alle Haushalte in seinem Gebiet mit modernen Messeinrichtungen auszustatten (z. B. digitalen Stromzählern).

Aufgaben eines Messstellenbetreibers:

  • Einbau, Betrieb und Wartung von Messsystemen (z. B. Stromzähler)
  • Ablesung der Zählerstände
  • Datenübermittlung an Netzbetreiber und Energieversorger

Kann man den Messstellenbetreiber wechseln?

Ja. Statt des grundzuständigen Messstellenbetreibers kann man auch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen – das ist dann ein alternativer Anbieter. Dies kann unter Umständen günstiger oder mit besseren Dienstleistungen verbunden sein, aber:

  • Der neue Anbieter muss zertifiziert sein.
  • Der Wechsel muss mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden.

Rechtsgrundlage ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

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