Wir ersetzen nach und nach alte Stromzähler

Um Schwankungen der Stromerzeugung ausgleichen zu können, hat der Gesetzgeber im „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ die flächendeckende Einführung digitaler Stromzähler (Smart Meter) beschlossen. Sie übermitteln die Verbrauchsdaten präziser als herkömmliche Zähler.

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber werden wir dieses Gesetz umsetzen und in den nächsten Jahren schrittweise die bisherigen Stromzähler durch moderne, digitale Messsysteme austauschen. Sie werden von uns informiert, wann Ihr Zähler ausgetauscht werden muss.

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der den Stromverbrauch oder die Einspeisung elektronisch und geeicht misst und die Werte auf einem digitalen Display anzeigt. Sie ermöglicht es, den aktuellen Stromverbrauch sowie tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Verbrauchswerte der letzten 24 Monate einzusehen.  

Die Daten werden dabei lokal im Gerät gespeichert und können nach Eingabe einer persönlichen PIN am Display abgelesen werden.

Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist eine Kombination aus einem digitalen Stromzähler (moderne Messeinrichtung) und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart Meter Gateway. Dieses System ermöglicht die automatische, sichere und verschlüsselte Übertragung von Messdaten wie Stromverbrauch, Leistung oder eingespeiste Energie an den Messstellenbetreiber und andere berechtigte Marktpartner. 

Wann und wie werde ich über die Installation eines intelligenten Messsystems informiert?

Wir informieren Sie mindestens drei Monate vor dem Austausch Ihres Stromzählers schriftlich per Post. Den genauen Termin teilen wir Ihnen mindestens zwei Wochen vorher entweder direkt oder bei Mehrparteienhäusern gegebenenfalls alternativ über einen Aushang an Ihrem Haus mit. 

Der planmäßige Austausch Ihres Zählers ist für Sie kostenfrei.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben zum flächendeckenden Einbau digitaler Stromzähler sind wir als Ihr Messstellenbetreiber verpflichtet, Ihren bisherigen Zähler durch eine moderne Messeinrichtung zu ersetzen. 

Megaphon auf blauem Holzhintergrund

Was kosten die intelligenten Messsysteme bzw. digitalen Zähler?

Die Kosten für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind gesetzlich festgelegt und dürfen eine bestimmte jährliche Grundgebühr nicht überschreiten. 

In dieser Gebühr sind folgende Leistungen enthalten: 

  • Einbau und Betrieb des Zählers 
  • Wartung und regelmäßige Eichung 
  • Sichere Verarbeitung und Übertragung der Daten (bei intelligenten Messsystemen) 
  • Technischer Service 

Derzeit liegen die jährlichen Kosten für eine moderne Messeinrichtung bei etwa 20 Euro. Für ein intelligentes Messsystem variieren die Kosten je nach Verbrauch zwischen 20 und 120 Euro pro Jahr. Die aktuellen Preise können Sie unserem Preisblatt entnehmen. 

Je nach Vertragsvereinbarung werden die Gebühren für den Messstellenbetrieb entweder wie gewohnt auf Ihrer Stromrechnung ausgewiesen oder Ihnen direkt vom Messstellenbetreiber separat in Rechnung gestellt. 

Häufige Fragen zum Thema Messeinrichtung (16)

Bisher wurden digitale Stromzähler (Smart Meter) überwiegend in Neubauten und bei Betreibern von bestimmten Erneuerbare-Energien-Anlagen (EEG) eingebaut. Durch neue Gesetzesbestimmungen haben sich die Rahmenbedingungen jedoch geändert. Der Begriff „Smart Meter“ wird im deutschen Gesetz nicht mehr verwendet. Stattdessen unterscheidet man zwischen „modernen Messeinrichtungen“ und „intelligenten Messsystemen“.

Die Verpflichtung zum Einbau von modernen Messeinrichtungen (mME) oder den intelligenten Messsystemen (iMSys), basiert auf dem Messstellenbetriebsgesetz, sowie auf dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW).

Durch die Einführung moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die technische Infrastruktur für die Energiewende zu schaffen. Strombezug und dezentrale Erzeugung (Photovoltaik, Windkraft, KWK-Anlagen) sind die Herausforderungen, welche es in Zukunft zu bewältigen gibt. Hier bieten die modernen intelligenten Stromzähler eine bessere Datengrundlage für den Ausbau und Betrieb von intelligenten Netzen (Smart Grid).

Die moderne Messeinrichtung ist ein Basiszähler (ohne Kommunikation), welcher nach Eingabe einer PIN, dem Kunden verschiedene Werte anzeigt wie z.B. tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate (1T/7T/1M/1J/2J).

Zusammen mit einem Smart Meter Gateway (Kommunikationseinheit) wird die moderne Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem.

Dadurch können variable Stromtarife genutzt werden, die sich nach der aktuellen Stromnachfrage im Tag- und Nachtzyklus richten. Durch eine zusätzliche Steuerbox wäre es dann auch möglich, dezentrale Stromerzeuger wie Photovoltaik- oder Windkraftanlagen zu steuern, um das Stromnetz zu stabilisieren.

Ferraris-Zähler
bis 2010
Smart Meter
ab 2010
Moderne Messeinrichtung (mME)
ab 2019
Intelligentes Messsystem
(iMSys)
ab 2022
ZählertypAnalogDigitalDigitalDigital
Kommunikationohne Kommunikationseinheitohne Kommunikationseinheitmit Kommunikationseinheit
Funktionen des ZählersAktueller ZählerstandAktueller Zählerstand
Momentanleistung
Aktueller Zählerstand
Momentanleistung
gespeicherte Werte (tages-, wochen-, monats- und jahresgenau)
2 Jahre Rückblick
Aktueller Zählerstand
Momentanleistung
gespeicherte Werte (viertelstundengenau)
2 Jahre Rückblick
Automatische Datenübertragung
Wird bis spätestens 2032 komplett ersetzt!Wird bis
spätestens
2032 komplett
ersetzt!
Aufrüstbar mit einer Kommunikationseinheit zum iMSys
Zuständig für Einbau, MessungÖrtlicher NetzbetreiberÖrtlicher
Netzbetreiber
Grundzuständiger Messtellenbetreiber (i.d.R. der Netzbetreiber)
oder einen von Ihnen beauftragen Messstellenbetreiber
Grundzuständiger Messtellenbetreiber (i.d.R. der Netzbetreiber)
oder einen von Ihnen beauftragen Messstellenbetreiber

Die moderne Messeinrichtung ohne Kommunikationseinheit wird in jedem Haushalt oder Gewerbe der neu definierte Mindeststandard (bis 6000 kWh pro Jahr).

Für das intelligente Messsystem hat der Gesetzgeber die Stromkunden in Gruppen für den Einbau unterteilt:

  • für Haushalte mit einem Stromverbrauch über 6000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr
  • für Strom erzeugende Anlagen (z.B. Photovoltaik- oder KWK-Anlagen) mit einer Nennleistung von mehr als 7 Kilowatt (kW)
  • für Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, z. B. einer Wärmepumpe oder einer Nachtspeicherheizung (§ 14a EnWG)

Bis zum Jahr 2032 sollen alle Messstellen für Strom mit intelligenten Messsystemen oder modernen Messeinrichtungen ausgestattet sein.

Sie als Stromkunde haben keine Möglichkeit, einem geplanten Einbau zu widersprechen – egal, ob der Messstellenbetreiber zum Einbau eines intelligenten Messsystems verpflichtet ist oder nicht. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Verbraucherzentrale.

Nur Ihr aktueller Zählerstand ist bei der modernen Messeinrichtung für Dritte einsehbar. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate sind durch eine individuelle PIN geschützt.

Fallen Sie in die Pflichteinbau-Kategorie (z. B. über 6.000 kWh Jahresverbrauch), müssen Sie mit höheren Kosten rechnen. Dazu können noch Kosten kommen, wenn der Zählerschrank für das intelligente Messsystem umgebaut werden muss. Teurer kann es für Haushalte werden, die freiwillig den Einbau eines intelligenten Messsystems wünschen. Hier gelten die oben genannten Preisobergrenzen nicht.

Durch das in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wurde das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) als zentrales Gesetz für den Messstellenbetrieb eingeführt. Zum einen ist der Einbau moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme, zum anderen die sichere und standardisierte Kommunikation, in den Energienetzen der Zukunft definiert.

Für den Austausch Ihrer Messeinrichtung müssen wir einen fest bestimmten Ablauf einhalten. (§ 37 MsbG)

Mindestens drei Monate vor dem geplanten Einbau werden Sie von uns schriftlich über den geplanten Wechsel informiert. In diesem Brief wird Ihnen unter anderem mitgeteilt, wann wir die Messeinrichtung wechseln, welche Zählerart wir einbauen und, dass Sie auch einen anderen Messstellenbetreiber beauftragen können.

Moderne Messeinrichtungen können in der Regel in dem vorhandenen Zählerplatz verbaut werden.

Evtl. können hier bei älteren Anlagen Probleme mit dem Platzbedarf entstehen.

Sofern mit dem Zählertausch verbundene Umbauten am Zählerschrank oder am Zählerplatz erforderlich sind, hat der Anschlussnehmer hierfür einen konzessionierten Elektroinstallateur zu beauftragen und die entstehenden Kosten selbst zu tragen.

Es ist gesetzlich festgelegt, welchen Beteiligten zu welchem Zweck Daten übermittelt werden dürfen. Das ist in erster Linie der Messstellenbetreiber, der die Daten an den Netzbetreiber und den Energielieferanten weiterleitet.

Der Gesetzgeber hat hohe Anforderungen an die Sicherheit gestellt, deren Einhaltung über Zertifizierungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachgewiesen werden müssen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des BSI.

Weder als Anschlussnutzer noch als Anschlussnehmer können Sie dem Einbau widersprechen. Der Einbau ist nach dem Messstellenbetriebsgesetz vorgeschrieben.

Grundsätzlich kann auf Wunsch Ihre moderne Messeinrichtung (mME) zu einem intelligenten Messsystem (iMSys) aufgerüstet werden. Für intelligente Messsysteme gelten die entsprechenden Entgelte je Jahresstromverbrauch und der Einbau kann nachträglich nicht wieder abgeändert werden.

Nein. Die modernen Messeinrichtungen und das intelligente Messsystem zeigen nur den gesamten Stromverbrauch aller jeweils angeschlossenen elektrischen Geräte an.

Ihr alter Zähler wird fachgerecht ausgebaut und entsorgt.

Moderne Messeinrichtungen sind erst einmal für 8 Jahre geeicht. Die Eichgültigkeit kann durch ein Stichprobenverfahren verlängert werden.

Sie möchten schon früher die Installation eines intelligenten Messsystems (iMSys) beauftragen?

Über das nachstehende Formular können Sie die Prüfung und Installation eines intelligenten Messsystems (iMSys). Bitte beachten Sie, dass der Einbau nicht in allen Fällen möglich ist.  Nach dem Absenden des Formulars kontaktieren wir Sie, um die Voraussetzungen gemeinsam zu besprechen. 

Preise 

  • Außerplanmäßiger Einbau eines intelligenten Messsystems (iMS): 100 Euro 1 
  • Pauschale für erhöhten Installationsaufwand: 150 Euro je SMGw 2 

Vorzeitige Beauftragung eines intelligenten Messsystems (kostenpflichtig)

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    Preise:

    • Außerplanmäßiger Einbau eines intelligenten Messsystems (iMS): 100 Euro 1
    • Pauschale für erhöhten Installationsaufwand: 150 Euro je SMGw 2
    Daten prüfen
    (Maximale Dateigröße: 3MB; Erlaubte Dateiformate: jpg, jpeg, png)Pflichtfeld

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    Widerrufsbelehrung

    Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Brühl GmbH, Engeldorfer Straße 2, 50321 Brühl, E-Mail: info@stadtwerke-bruehl.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung oder Lieferung von Wasser/ Gas/ Strom/ Fernwärme während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

    Die oben stehende Widerrufsbelehrung zur vorzeitigen Beauftragung des Einbaus eines intelligenten Messsystems habe ich zur Kenntnis genommen.

    1 Der Einbau erfolgt nur dann, wenn die Messstelle für den Einbau eines intelligenten Messsystems geeignet ist. Hierfür werden im vereinbarten Montagetermin vor Ort die technische Beschaffenheit des Zählerschranks und eine ausreichende Mobilfunkversorgung an der Messstelle geprüft. Die Montage kann nur erfolgen, wenn diese Prüfung positiv verläuft. Andernfalls kann die Montage abgebrochen werden. Die Kosten werden unabhängig des erfolgreichen Einbaus berechnet. 

    2 Wenn keine ausreichende Mobilfunkversorgung an der Messstelle vorhanden ist, aber im Außenbereich eine Mobilfunkversorgung vorhanden wäre, kann auf Kundenwunsch die Antenne an eine Außenwand montiert werden. Etwaige Wanddurchbrüche sind Bauseits durchzuführen. Die Pauschale wird pro Smart Meter Gateway berechnet. 

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