Wir ersetzen nach und nach alte Stromzähler

Um Schwankungen der Stromerzeugung ausgleichen zu können, hat der Gesetzgeber im „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ die flächendeckende Einführung digitaler Stromzähler (Smart Meter) beschlossen. Sie übermitteln die Verbrauchsdaten präziser als herkömmliche Zähler.

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber werden wir dieses Gesetz umsetzen und in den nächsten Jahren schrittweise die bisherigen Stromzähler durch moderne, digitale Messsysteme austauschen. Sie werden von uns informiert, wann Ihr Zähler ausgetauscht werden muss.

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der den Stromverbrauch oder die Einspeisung elektronisch und geeicht misst und die Werte auf einem digitalen Display anzeigt. Sie ermöglicht es, den aktuellen Stromverbrauch sowie tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Verbrauchswerte der letzten 24 Monate einzusehen.  

Die Daten werden dabei lokal im Gerät gespeichert und können nach Eingabe einer persönlichen PIN am Display abgelesen werden.

Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist eine Kombination aus einem digitalen Stromzähler (moderne Messeinrichtung) und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart Meter Gateway. Dieses System ermöglicht die automatische, sichere und verschlüsselte Übertragung von Messdaten wie Stromverbrauch, Leistung oder eingespeiste Energie an den Messstellenbetreiber und andere berechtigte Marktpartner. 

Wann und wie werde ich über die Installation eines intelligenten Messsystems informiert? 

Wir informieren Sie mindestens drei Monate vor dem Austausch Ihres Stromzählers schriftlich per Post. Den genauen Termin teilen wir Ihnen mindestens zwei Wochen vorher entweder direkt oder bei Mehrparteienhäusern gegebenenfalls alternativ über einen Aushang an Ihrem Haus mit. 

Der planmäßige Austausch Ihres Zählers ist für Sie kostenfrei.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben zum flächendeckenden Einbau digitaler Stromzähler sind wir als Ihr Messstellenbetreiber verpflichtet, Ihren bisherigen Zähler durch eine moderne Messeinrichtung zu ersetzen. 

Megaphon auf blauem Holzhintergrund

Was kosten die intelligenten Messsysteme bzw. digitalen Zähler? 

Die Kosten für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind gesetzlich festgelegt und dürfen eine bestimmte jährliche Grundgebühr nicht überschreiten. 

In dieser Gebühr sind folgende Leistungen enthalten: 

  • Einbau und Betrieb des Zählers 
  • Wartung und regelmäßige Eichung 
  • Sichere Verarbeitung und Übertragung der Daten (bei intelligenten Messsystemen) 
  • Technischer Service 

Derzeit liegen die jährlichen Kosten für eine moderne Messeinrichtung bei etwa 20 Euro. Für ein intelligentes Messsystem variieren die Kosten je nach Verbrauch zwischen 20 und 120 Euro pro Jahr. Die aktuellen Preise können Sie unserem Preisblatt entnehmen. 

Je nach Vertragsvereinbarung werden die Gebühren für den Messstellenbetrieb entweder wie gewohnt auf Ihrer Stromrechnung ausgewiesen oder Ihnen direkt vom Messstellenbetreiber separat in Rechnung gestellt. 

Sie möchten schon früher die Installation eines intelligenten Messsystems (iMSys) beauftragen? 

Über das nachstehende Formular können Sie die Prüfung und Installation eines intelligenten Messsystems (iMSys). Bitte beachten Sie, dass der Einbau nicht in allen Fällen möglich ist.  Nach dem Absenden des Formulars kontaktieren wir Sie, um die Voraussetzungen gemeinsam zu besprechen. 

Preise 

  • Außerplanmäßiger Einbau eines intelligenten Messsystems (iMS): 100 Euro 1 
  • Pauschale für erhöhten Installationsaufwand: 150 Euro je SMGw 2 

Vorzeitige Beauftragung eines intelligenten Messsystems (kostenpflichtig)

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    Betreiben Sie eine oder mehrere dieser technischen Anlagen?PflichtfeldMehrfachauswahl möglich

    Anlass des EinbausBitte auswählen

    Preise:

    • Außerplanmäßiger Außerplanmäßiger Einbau eines intelligenten Messsystems (iMS): 100 Euro 1
    • Pauschale für erhöhten Installationsaufwand: 150 Euro je SMGw 2

    (Maximale Dateigröße: 3MB; Erlaubte Dateiformate: jpg, jpeg, png)Pflichtfeld

    Weitere Details

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    Bitte prüfen Sie Ihre Angaben:

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    Widerrufsbelehrung

    Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Brühl GmbH, Engeldorfer Straße 2, 50321 Brühl, E-Mail: info@stadtwerke-bruehl.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung oder Lieferung von Wasser/ Gas/ Strom/ Fernwärme während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

    Die oben stehende Widerrufsbelehrung zur vorzeitigen Beauftragung des Einbaus eines intelligenten Messsystems habe ich zur Kenntnis genommen.

    1 Der Einbau erfolgt nur dann, wenn die Messstelle für den Einbau eines intelligenten Messsystems geeignet ist. Hierfür werden im vereinbarten Montagetermin vor Ort die technische Beschaffenheit des Zählerschranks und eine ausreichende Mobilfunkversorgung an der Messstelle geprüft. Die Montage kann nur erfolgen, wenn diese Prüfung positiv verläuft. Andernfalls kann die Montage abgebrochen werden. Die Kosten werden unabhängig des erfolgreichen Einbaus berechnet. 

    2 Wenn keine ausreichende Mobilfunkversorgung an der Messstelle vorhanden ist, aber im Außenbereich eine Mobilfunkversorgung vorhanden wäre, kann auf Kundenwunsch die Antenne an eine Außenwand montiert werden. Etwaige Wanddurchbrüche sind Bauseits durchzuführen. Die Pauschale wird pro Smart Meter Gateway berechnet. 

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