- Ihr Projekt ist im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Brühl angesiedelt.
- Ihr Projekt spricht die Zielgruppe der Stadtwerke Brühl an.
- Ihr Verein / Ihre Institution hat ein positives Image und ist förderungswürdig.
- Sie arbeiten partnerschaftlich mit uns zusammen.
- Sie dokumentieren Ihre Gegenleistung(en) und stellen uns diese per E-Mail zur Verfügung.
- Die Verwendung der Mittel ist transparent und entspricht den Compliance-Richtlinien der Stadtwerke Brühl.
- Angemessenes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung.
- Eingesetzte Fördermittel leisten einen Beitrag zur Imagepflege des Unternehmens.
- Sponsoringleistungen erfolgen befristet.
- Sponsoringpartnerschaft wird transparent benannt und angemessen kommuniziert.
- Fördermittelempfänger dürfen vom Sponsoring beziehungsweise von den Spenden der Stadtwerke Brühl GmbH nicht abhängig sein oder werden
Partner vor Ort
Die Stadtwerke Brühl sind ein verlässlicher Partner, wenn es um die Versorgung der Bürger mit Strom, Gas, Wasser und Wärme geht. Doch wir sind noch viel mehr: Als kommunaler Dienstleister verstehen wir uns als Partner der Menschen vor Ort. Wir sind Teil der Stadt Brühl und fühlen uns der Entwicklung der Region besonders verpflichtet. Zahlreiche Projekte und Vereine aus den Bereichen Kultur, Sport, Soziales und Umwelt prägen das soziale und kulturelle Miteinander in Brühl und Umgebung. Wir unterstützen diese Arbeit seit Jahren – sei es durch Spenden und Sponsoring, sei es durch aktive Teilnahme und Teilhabe.
Wir unterstützen Ihr Projekt
Sie und Ihr Verein bzw. Ihre Institution benötigen unsere Unterstützung bei Ihrem Projekt? Dann lassen Sie es uns wissen. Wenn Ihr Projekt den unten stehenden Fördergrundsätzen entspricht, nutzen Sie bitte die entsprechenden Formulare zur Übermittlung Ihrer Anfrage.
Eine Entscheidung über Ihre Anfrag erhalten Sie innerhalb der nächsten vier Kalenderwochen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Fördergrundsätze
Abgrenzung Sponsoring / Spende
Sponsoring
Nach der Definition des Bundesministeriums der Finanzen im Sponsoringerlass ist Sponsoring die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen zu verstehen, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden.
Sponsoring ist eine zielbezogene freiwillige Zusammenarbeit zwischen Sponsor und Sponsoringnehmer. Sponsoring basiert – im Gegensatz zum Spendenwesen – immer auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung. Der Sponsor verpflichtet sich dabei zur Unterstützung des Sponsoringnehmers. Als Gegenleistung räumt der Sponsoringnehmer dem Sponsor bestimmte Rechte ein, etwa das Recht, die Marke, Produkte und Dienstleistungen des Sponsors im Umfeld des Sponsoringnehmers zu präsentieren oder dessen Vertriebs- und Marketingkanäle zu nutzen, über die der Sponsor Zugang zu der Zielgruppe des Sponsoringnehmers erhält. Sponsoring ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Stadtwerke Brühl GmbH und dient damit auch der Förderung unternehmensbezogener Ziele des Sponsors (zum Beispiel Imagegewinn, Absatzförderung, Steigerung der Bekanntheit des Unternehmens oder dessen Marken, Produkte und Dienstleistungen).
Spende
Eine Spende wird als eine freiwillige Leistung ohne Gegenleistung definiert, die der Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung dient. Spenden erfolgen ausschließlich zur Unterstützung der Interessen des Begünstigten. Die Stadtwerke Brühl GmbH bindet die Spende regelmäßig an einen bestimmten Zweck.
Eine Spende erfolgt stets gegen Zuwendungsbestätigung / Spendenbescheinigung.
Beispiele Förderbereiche
- Breitensport, Bewegungs- und Gesundheitsförderung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen
- Maßnahmen, Veranstaltungen, Feste und Projekte mit kulturellen, ökologischen, sozialen, sportlichen oder wissenschaftlichen Bezügen, die von der Gemeinde oder ihren Einrichtungen oder von privaten gemeinnützigen Initiativen durchgeführt werden
- Veranstaltungen der Brauchtumspflege (z.B. Karneval)
- Sportvereine mit Profiabteilungen (ausschließlich als Sponsoringnehmer)
Was wir nicht fördern können
- Laufende Betriebsausgaben
- Einzelpersonen (zum Beispiel Profisportler)
- Wirtschaftlich ausgerichtete Unternehmungen
- Projekte ohne Engagement des Gesponserten
- Vereinsbusse
- Politische Parteien und parteinahe Organisationen, Gewerkschaften, Amts- oder Mandatsträger, Bewerber um ein öffentliches Amt
- Religiöse Bewegungen, Einrichtungen, Kirchengemeinden (Ausnahme: Karitative Einrichtungen, soweit die Glaubensverkündung nicht im Mittelpunkt steht, zum Beispiel Kindergärten in Trägerschaft der Kirche, Pfadfinder, Kirchenchöre usw.)
- Projekte oder Einrichtungen, die gegen die guten Sitten verstoßen, die einen extremen politischen Hintergrund haben, sowie Anfragen, die von politisch extremen oder fremdenfeindlichen Gruppen eingereicht werden
- Sponsoring oder Spenden, welche aufgrund einer besonderen Nähe von Organmitgliedern oder Mitarbeitern zum Fördermittelempfänger zustande kommen (kein grundsätzlicher Ausschluss!)
- Organisationen mit kommerziellen Abteilungen
- Sportarten und Tätigkeiten, bei denen Gewaltverherrlichung im Vordergrund steht
Ausnahmen
Wir fördern in Ausnahmefällen auch Projekte, für die diese Grundsätze nicht zu 100 % gelten, die uns jedoch aus anderen Gründen förderungswürdig erscheinen. Dies könnten beispielsweise Projekte sein, die neuen Ideen und Ansätzen zum Durchbruch verhelfen und mit Energie, Wärme oder Wasser zu tun haben.