Der zusätzlich eingenommene Betrag, bleibt nicht bei den Erdgaslieferanten, sondern fließt unmittelbar an die Bundesregierung. Mit den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung will die Bundesregierung in Klimaschutzmaßnahmen – etwa für einen klimafreundlichen Verkehr und energieeffiziente Gebäude – reinvestieren oder an die Bürger*innen in Form von Entlastungen an anderer Stelle sowie Fördermaßnahmen zurückgeben. Merkbar wird dies bereits ab dem Jahr 2021: beispielsweise durch die Deckelung der EEG-Umlage für Stromlieferungen.

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