Haben Sie Fragen zu Ihrem Vertrag oder zur Abrechnung?
Unser SWB Kundenservice steht in gerne zur Verfügung. > Zum SWB Kundenservice
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Sie haben Fragen zu Energieeffizienz und zu Einsparmöglichkeiten?
Unser Energieberater Herr Joachim Fesser hilft Ihnen gerne weiter. > Zur Energieberatung
Sie haben Fragen zur Qualität Ihres Trinkwassers?
Unsere Trinkwasseranalyse und weitere Informationen finden Sie > hier.
Sie brauchen Informationen zu Schlichtung und Verbraucherservice?
Bei Fragen oder Beschwerden können Sie sich an unser SWB Kundencenter wenden: Stadtwerke Brühl GmbH, Janshof 19, 50321 Brühl, Telefon: 02232 702-800, E-Mail:info@stadtwerke-bruehl.de.
Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern selbst erhalten sie unter www.bfee-online.de. Sie können sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.energieeffizienz-online.info.
Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Stadtwerke Brühl GmbH, KundenServiceCenter, Engeldorfer Str. 2, 50321 Brühl.
Ein Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrich-straße 133, 10117 Berlin, (0) 30 / 27 57 240 – 0, Mo. - Fr. 10:00 - 16:00 Uhr, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de.
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/ 22480-500 oder 01805 101000 (Mo.-Fr. 9:00 Uhr - 15:00 Uhr), Telefax: 030 / 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.