Warum sollte man einen Anschluss inaktiv schalten oder zurückbauen? 

Wenn ein Gasanschluss dauerhaft nicht mehr genutzt wird, sollte dieser aus Sicherheitsgründen inaktiv geschalten (Option A) oder abgetrennt (Option B) werden. Als Ihr Netzbetreiber sind wir hierfür die richtigen Ansprechpartner. Wir kümmern uns um den Ausbau der Messstelle (Zähler) oder die Inaktivierung/Abtrennung des Gasanschlusses. Bitte beachten Sie, dass Sie ebenfalls bei ihrem Gasanbieter kündigen müssen.  

Antrag: Gasanschluss inaktiv oder abtrennen

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    Beantragung

    Eigentümer

    Objekt

    Beauftragung

    Option A: Inaktiver Gashausanschluss



    Vorgehen

    Sollte sich in Ihrem Haus noch ein Gaszähler befinden, beauftragen Sie bitte einen zugelassenen Installateur. Dieser kümmert sich um die fachgerechte Außerbetriebnahme Ihrer Heizungsanlage und stellt den Antrag auf Ausbau des Gaszählers. Sobald der Antrag vorliegt, entfernen wir den Gaszähler, sperren die Gasleitung an der Hauptabsperreinrichtung, verschließen sie gasdicht und plombieren den Anschluss. Eine aktuelle Liste zugelassener Installateure finden Sie auf unserer Website.

    Kosten

    Für die regelmäßigen Prüfungen eines inaktiven Hausanschlusses fällt eine jährliche Pauschale an: 80,92 € inkl. MwSt.

    Warum fallen weiterhin Kosten an?

    Auch wenn der Anschluss nicht genutzt wird, sind Wartungs- und Sicherheitsprüfungen gesetzlich vorgeschrieben. Während diese Kosten bei aktiven Kunden bereits im monatlichen Grundpreis enthalten sind, werden sie für inaktive Anschlüsse als separate Pauschale berechnet.

    Vorteile

    • Anschluss bleibt erhalten und kann jederzeit wieder aktiviert werden.
    • Sie bleiben flexibel, falls sich Ihre Pläne ändern.

    Für wen ist diese Option geeignet?

    • Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie Gas langfristig nicht mehr nutzen werden
    • Sie planen möglicherweise einen Verkauf oder Umbau Ihrer Immobilie
    • Sie möchten sich alle Optionen für die Zukunft offenhalten

    Option B: Abtrennung des Gashausanschlusses

    Vorgehen

    Auch hier ist der erste Schritt die Beauftragung eines zugelassenen Installateurs, der die Heizungsanlage außer Betrieb nimmt. Der Installateur stellt anschließend den Antrag auf Ausbau des Gaszählers. Sobald der Gaszähler demontiert wurde und Sie uns mit der Abtrennung beauftragt haben, erfolgt die endgültige Abtrennung Ihres Gashausanschlusses.

    Was geschieht bei der Abtrennung?

    Wir trennen den Gashausanschluss im Rahmen von Tiefbauarbeiten an der Hauptleitung dauerhaft und vollständig.

    Kosten

    Für Abtrennung und Tiefbauarbeiten berechnen wir eine einmalige Pauschale: 1.428 € inkl. MwSt.

    Vor- und Nachteile

    • Vorteil: Es entstehen keine jährlichen Kosten mehr.

    • Nachteil: Der Anschluss ist endgültig entfernt. Wird später wieder ein Gasanschluss benötigt, muss dieser komplett neu beantragt und gebaut werden. Aktuelle Kosten (Stand 2025): ca. 2.200 € inkl. MwSt.

    Für wen ist diese Option geeignet?

    • Sie haben sich definitiv gegen Gas entschieden

    • Sie planen, eine alternative Heizung zu installieren, oder haben dies bereits getan.

    • Sie möchten keine jährlichen Kosten mehr zahlen

    *Gerne kann der Rückbau der gesamten Leitung nach Erstellung eines Kostenvoranschlags erfolgen.
    Die Kostenermittlung liegt den derzeit gültigen Preisen zugrunde.
    Lohnkostensteigerungen werden weitergegeben.
    Daten prüfen

    Bitte prüfen Sie Ihre Angaben:

    Summary
    Sicherheitsfrage:


    FAQ: Gasanschluss inaktiv, abtrennen oder zurück bauen

    Gasanschluss (6)

    Bei einem inaktiven Anschluss bleiben die Gasleitungen und Anschlüsse im Gebäude erhalten. Der Gashausanschluss pausiert, bleibt aber betriebsbereit und muss entsprechend regelmäßig gewartet werden. Für Bereitstellung und Wartung fallen regelmäßige Grundkosten an, auch wenn kein Gas mehr bezogen wird. Die Anlagenteile bleiben im Haus. 

    • Der Gasanschluss ist technisch intakt, aber derzeit nicht in Betrieb. 
    • Die Leitung liegt noch im Gebäude an und steht unter Druck. 
    • Es fließt aktuell kein Gas, weil der Anschluss z. B. durch ein Verschlussbauteil gesperrt wurde. 
    • Die Wiederinbetriebnahme ist grundsätzlich möglich. 

    Der Anschluss wurde vom Gasversorgungsnetz kostenpflichtig getrennt, ist also nicht mehr funktional. Kosten für die Abtrennung liegen bei 1.200 Euro netto / 1.428 Euro brutto (Stand 04.06.2025). Bei fehlender Absperreinrichtung wird physisch getrennt und die Leitungen vom Gas befreit. Der abgetrennte Anschluss ist somit nicht mehr ohne weiteres nutzbar und stillgelegt. Auch wenn die Anlagenteile im Haus bleiben, ist die Wiederinbetriebnahme mit Aufwänden und Genehmigungen verbunden. 

    • Der Anschluss wurde vom Gasversorgungsnetz getrennt, ist also nicht mehr funktional. 
    • Die Verbindung zum Hauptnetz wurde gekappt – z. B. durch Entfernen eines Leitungsstücks oder durch Trennung an der Grundstücksgrenze. 
    • Der Anschluss ist ohne bauliche Maßnahmen nicht mehr nutzbar 
    • Ein Wiedereinbau wäre mit Aufwand und Genehmigungen verbunden. 

    Beim Rückbau des Gasanschlusses werden die Netzanschlussleitung, alle Anlagenteile sowie der Gaszähler (Messstelle) entfernt. Die Maßnahme ist endgültig. Das Grundstück gilt aus Sicht der Gasversorgung nach dem Rückbau als nicht erschlossen.  

    • Alle Leitungen – sowohl auf dem Grundstück als auch im Haus – wurden demontiert. 
    • Es existiert keine sichtbare oder nutzbare Infrastruktur mehr für Gas.  
    • Eine spätere Nutzung erfordert einen komplett neuen Gasanschluss. 

    Gerne kann der Rückbau der gesamten Leitung nach Erstellung eines Kostenvoranschlages erfolgen.

    Eine Beantragung eines inaktiven Anschlusses oder einer Abtrennung erfolgt über unser Online-Formular.

    Der Gasliefervertrag muss in jedem Fall vom Kunden separat gekündigt werden. 

    Der Wechsel von Gas auf Strom hängt von dem jeweils verbauten Heizsystem ab. Beim Wechsel gilt es zwischen den Heizungsarten wie Wärmepumpe, Elektrodirekt- bzw. Speicherheizung oder ähnliches zu unterscheiden.  Die vorhandene Elektroinstallation  sollte unbedingt durch einen zugelassenen Fachbetrieb überprüft werden, ob sie für die jeweiligen Anforderungen des neuen Heizsystems geeignet sind.

    Wenn der Netzanschluss betriebsbereit gehalten und die Zähler noch vorhanden sind (der Gasanschluss pausiert), aber kein Gas entnommen wird, fallen weiterhin Grundkosten in Form einer jährlichen Vorhaltepauschale an. 

    Für bestehende, aber aktuell nicht genutzte Gasanschlüsse fällt eine sogenannte jährliche Vorhaltepauschale von derzeit 68 Euro netto / 80,92 Euro brutto an. Die Kostenermittlung liegt den derzeit gültigen Preisen (Stand 01.04.2025) zugrunde. Diese beinhaltet die laufenden Unterhaltskosten für den Netzanschluss, wie z. B. Wartung, Instandhaltung und Sicherheitsüberprüfungen, die durch uns als Netzbetreiber sichergestellt werden müssen. 

    Weitere Informationen finden Sie auf unserer Netzbetreiberseite.

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