Auf dem Deckblatt zur Jahresrechnung (Seite 1) ist unter dem Punkt „abzüglich bezahlte Abschläge“ der im vergangenen Geschäftsjahr von Ihnen bezahlte Gesamtbetrag an Abschlagszahlungen aufgeführt. Haben Sie alle Abschläge ausgeglichen, summiert sich hier der Betrag von elf Abschlägen. Bei einem Umzug innerhalb des Jahres finden Sie hier die Summe von entsprechend weniger Abschlägen. Sollte Ihrerseits eine Zahlung zu viel bezahlt worden sein, wird dies unter dem Punkt „zuzüglich bestehendes Guthaben“ aufgeführt. Nicht beglichene Mahnkosten sowie Sperrgebühren werden unter dem Punkt „zuzüglich bestehende Forderung“ aufgeführt.
Häufige Fragen zur Energieabrechnung
Wo finde ich meine gezahlten Beträge auf der Rechnung?
Warum weist meine Rechnung nur elf Abschlagszahlungen aus?
Als unser Kunde zahlen Sie nur elf Mal im Jahr einen Abschlag, beginnend ab dem 15.02. eines Jahres. Der Abschlagsbetrag wird immer zum 15. eines Monats fällig und errechnet sich aus dem Vorjahresverbrauch und dem aktuellen Energiepreis.
Einzige Ausnahme: Für Ihre Heizkosten im Nahwärmebereich zahlen Sie zwölf Mal im Jahr Ihren Abschlag.
Warum verändert sich mein Abschlag?
Der Abschlagsbetrag wird jedes Jahr anhand Ihres Vorjahresverbrauches und der aktuellen Preise neu berechnet. Der Abschlagsbetrag wird jedes Jahr anhand ihres Vorjahresverbrauches und der aktuellen Preise neu berechnet.
Generell gilt: Ist der Verbrauch niedriger als im Vorjahr, kann der Abschlag ebenfalls niedriger sein. Ist der Verbrauch höher als im Vorjahr, kann eine Erhöhung der Abschläge vorgenommen werden.
Tipp: Sie können über Ihr Kundenportal alle abgrechneten Verbräuche bis zu drei Jahren einsehen.
Wieso habe ich mehr Energie verbraucht als im Jahr zuvor?
Eine Veränderung Ihres Energiebedarfes kann mehrere unterschiedliche Gründe haben. Zum einen kann dies an äußeren Einflüssen bspw. aufgrund eines langen und sehr kalten Winters, langen Hitzeperioden oder zusätzlichen Elektrogeräten liegen. Zum Anderen kann sich Ihre Nutzungsverhalten bewusst oder unbewusst verändert haben. Auch in die Jahre kommende Elektrogeräte, die mehr Strom verbrauchen, können eine Erklärung sein. Unsere Kunden unterstützen wir kostenlos bei der Suche nach Energiefressern. Wir bieten Ihnen kostenlose Messgeräte zum Ausleihen (Pfandleihgabe 30,00 Euro) oder eine persönliche und individuelle Energieberatung. Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne.
Tipp: In unserem virtuellen Beratungszentrum, erhalten Sie einfach und bequem zahlreiche Informationen rund ums Thema Energiesparen. Unser kostenloser Service kann ohne Registrierung online genutzt werden.
- Energiespartipps
- Verbrauchsanalysen
- Haushaltsgerätecheck
- Energieausweise
- EnEV 2014
- Förderprogramme
- Photovoltaikrechner
Bin ich im besten Tarif?
Die Stadtwerke Brühl GmbH bieten individuelle Produkte für Ihre Strom- und Gaskunden an. Damit wir den für Ihre Ansprüche passenden Tarif finden können kontaktieren Sie unsere Servicecenter unter 02232 702-800 oder kommen zu einem persönlichem Gespräch in unser Kundencenter am Janshof 19, 50321 Brühl vorbei.
Tipp: Eine Tarifoptimierung können Sie auch jederzeit einfach und bequem von zu Hause oder unterwegs in Ihrem Kundenportal vornehmen.
Warum wird Erdgas in m³ abgelesen und in kWh abgerechnet?
BrühlGas® ist ein Naturprodukt. Da der Energie- und Wärmegehalt je Kubikmeter Gas schwankt, wird Gas nicht direkt nach Kubikmeter, sondern nach seinem Wärmeinhalt in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Dies wird „thermische Gasabrechnung“ genannt. Die abgenommene Gasmenge wird am Zähler in Kubikmeter (m³) gemessen. Die Umrechnung von Kubikmeter in Kilowattstunden erfolgt unter Berücksichtigung eines sogenannten Umrechnungsfaktors:
Kubikmeter x Brennwert im Normzustand x Zustands-Zahl = Verbrauch in kWh
Erläuterung:
Kubikmeter
Dies ist der unter Betriebsbedingungen (Druck, Höhenlage und Gastemperatur) ermittelte volumetrische Verbrauch.
Brennwert
Der Brennwert bestimmt den Energiegehalt des Gases. Erdgas ist ein biologisches Produkt, sodass der Energiegehalt schwanken kann. Der Brennwert wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert des jeweiligen Abrechnungszeitraums in die thermische Verbrauchsabrechnung eingeht.
Zustandszahl
Beim Gas unterscheidet man zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand. Der Betriebszustand ist der Zustand an der Abnahmestelle, also Ihrem Gaszähler. Das Gasvolumen wird hier durch verschiedene Faktoren beeinflusst, beispielsweise die durchschnittliche Temperatur, die Höhenlage und den Luftdruck. Am Gaszähler wird ermittelt, wie viel Gas (im Betriebszustand) verbraucht wurde, abgerechnet wird jedoch im Normzustand. Die Zustandszahl beschreibt das Verhältnis des Gasvolumens im Normzustand zum Gasvolumen im Betriebszustand. Mit diesem Faktor wird das gelieferte Gas an Ihrer Abnahmestelle in den Normzustand zurückgerechnet.
Wie erfolgt das Ablesen der Zählerstände?
Zum Jahreswechsel wurden die Zählerstände durch uns abgelesen. Wenn wir keinen Zugang zu den Messeinrichtungen erhalten haben, hinterlassen wir eine spezielle Karte in Ihrem Briefkasten. Mit der Karte erhalten Sie die Möglichkeit, einen neuen Termin mit unserem Ableser zu vereinbaren oder die Zählerstände selbst festzuhalten und die Karte kostenfrei abzusenden.
Tipp: Neben der Datenerfassung durch unsere Ableser, haben Sie jederzeit auch die Möglichkeit, die Zählerstandsmeldung online auf unserer Internetseite, per E-Mail oder telefonisch über die Rufnummer 02232 702-800 zu übermitteln. Zudem werfen unsere Ableser eine spezielle Karte in den Briefkasten, wenn sie einen Kunden nicht antreffen. Die Kunden haben dann die Möglichkeit
Warum enthält die Jahresrechnung mehrere Zeiträume
Die Aufteilung in mehrere Zeiträume erfolgt z. B. bei einem Tarif- oder Zählerwechsel. Durch diese zeitliche Abgrenzung ist gewährleistet, dass der in den entsprechenden Zeiträumen entstandene Verbrauch dem jeweiligen Tarif und Preis zugeordnet werden kann.
Ist meine Abrechnung korrekt?
Damit Sie Ihre Abrechnung überprüfen können, empfehlen wir Ihnen, zuerst einen Blick auf Ihre Zählerstände zu werfen. Stimmt der abgelesene Zählerstand mit Ihrem aktuellen Stand überein? Sind alle Abschlagszahlungen, die Sie bezahlt haben, auf der Rechnung gutgeschrieben? Wenn Sie hierzu Fragen haben, nutzen Sie gerne die Erfahrung der Mitarbeiter in unserem Kundencenter am Janshof 19, 50321 Brühl. Gerne können Sie uns auch telefonisch unter unserer Servicehotline 02232 702-800 erreichen oder Sie nutzen unser Kundenportal für Ihre Fragen.
Warum fallen trotz Leerstand Kosten an?
Bei einem Leerstand ist der Verbrauch gegenüber einer bewohnten Wohnung in der Regel geringer oder gar nicht vorhanden. Zu dem eventuell vorhandenen Verbrauch wird jedoch auch je Zähler ein zeitteiliger Grundpreis fällig. Der Grundpreis wird auf den Tag genau ermittel und abgerechnet.