Megaphon auf blauem Holzhintergrund
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Die Stadtwerke Brühl GmbH wird diese umsatzsteuerliche Änderung gesetzeskonform für alle Abrechnungen umsetzen. Das heißt Kundinnen und Kunden zahlen bis zum 31. März 7 Prozent Umsatzsteuer auf ihren Verbrauch und ab dem 1. April 19 Prozent. Die Stadtwerke Brühl bitten ihre Kundinnen und Kunden daher zum Stichtag 31. März die aktuellen Zählerstände abzulesen und uns diese bis zum 15. April digital zu übermitteln. Ansonsten wird der Verbrauch nach gesetzlich vorgegebenen Regularien abgegrenzt.

Die Zählerstände können bequem über den Onlineservicebereich unter stadtwerke-bruehl.de/zaehlerstand, über das Kundenportal oder die Stadtwerke Brühl-App eingegeben werden. Eine Anpassung des Abschlags ist nicht notwendig. Bei den errechneten Abschlagszahlungen für das Jahr 2024 wurde die Änderung  des Umsatzsteuersatzes bereits berücksichtigt. Daher müssen Sie hier nicht weiter aktiv werden.

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