Informationen zum Thema Ticketkontrolle und erhöhtes Beförderungsentgelt
Jeder Fahrgast benötigt vor Fahrtantritt eine gültige Fahrkarte, andernfalls ist die Nutzung des Verkehrsmittels nicht gestattet. Durch Fahrkartenkontrollen stellen wir sicher, dass Personen, die ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen, einen gültigen Fahrschein besitzen. Der Fahrschein ist grundsätzlich vor Fahrtantritt zum Beispiel in der App eezy.nrw oder beim Einstieg beim Fahrpersonal zu kaufen und ggf. zu entwerten. Jeder Fahrgast hat das Ticket bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren und es dem Personal auf Verlangen unverzüglich zur Prüfung vorzuzeigen.
Zwei mögliche Szenarien
- Können Sie keinen gültigen Fahrschein vorzeigen, wird Ihnen eine erhöhtes Beförderungsentgelt, kurz EBE, auferlegt. Dieses beträgt 60 Euro und ist innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
- Sollten Sie ein gültiges Ticket besitzen, konnten es jedoch, aus welchem Grund auch immer, nicht vorzeigen, so werden 7 Euro Bearbeitungsgebühr fällig.
Sie können Ihren gültigen Fahrausweis innerhalb von 7 Tagen über unser Formular nachreichen.
Wie kann ich das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) bezahlen?

Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von 14 Tagen auf nachstehendes Konto:
Bankverbindung
Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH
IBAN DE54 3705 0299 0133 3104 21
BIC COKSDE33XX
Geben Sie hierzu als Verwendungszweck die EBE Nr. auf ihrem Zahlungsaufforderungsbeleg an. Ohne Angabe Ihrer Beleg-Nummer können wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten.
Sie haben ein Anliegen zu Ihrem erhöhten Beförderungsentgelt?
Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum EBE
FAQ – erhöhtes Beförderungentgelt (EBE) (8)
Kann der Fahrgast nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen persönlichen Zeitfahrausweis (hier: SchülerTicket in Verbindung mit Schülerausweis) besessen hat, wird statt des erhöhten Beförderungsentgeltes ein Betrag von 7,00 EUR fällig.
Den Nachweis über den gültigen Fahrausweis muss der Fahrgast innerhalb von 14 Tagen, ab dem Tag der Kontrolle, bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens, welches die Kontrolle durchgeführt hat, erbringen. Bitte senden Sie den entsprechenden Nachweis über unser digitales EBE-Formular.
Das eingezogene eTicket wird in diesem Fall direkt an die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH zur Prüfung weitergeleitet. Liegt ein technischer Defekt vor, wird dem Kunden kostenfrei ein neues eTicket ausgestellt.
Bei erkennbaren Mängeln (Knicke, Risse, Brüche, starke Abnutzung etc.) wird für die Neuausstellung eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Das ausgegebene Ersatz-Ticket besitzt 14 Tage im gesamten VRS-Netz Gültigkeit. Bis zum Eintreffen des neuen eTickets ist dieses zu verwenden.
Wurde ein EBE ausgestellt, wird dieser durch die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH für den Kunden, bei einem Fremd-Verkehrsunternehmen (KVB, REVG, RVK, SWH, SWB etc.) niedergelegt. Eigene durch die Stadtwerke Brühl Verkehrs GmbH ausgestellte EBE werden nach Prüfung niedergelegt. Der Kunde muss hier selbst nichts unternehmen.
Wenn Sie ein persönliches Abo (Deutschlandticket, Schülerticket et cetera) besitzen, Ihren Fahrschein aber während der Kontrolle nicht vorzeigen konnten, zahlen Sie statt 60 Euro lediglich 7 Euro Bearbeitungsgebühr. Nutzen Sie hierfür bitte unser digitales EBE-Formular. Der Nachweis muss innerhalb von 7 Tagen ab dem Feststellungstag erfolgen.
Bei übertragbaren Fahrscheinen wir das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro fällig. Bei Verwendung von ungültigen Zeitkarten bleiben weitergehende Ansprüche des Verkehrsunternehmens unberührt.
Führt ein Fahrgast kein gültiges Ticket mit sich, fällt zivilrechtlich ein erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro an. Kann der Fahrgast sich bei der Fahrausweiskontrolle nicht ausweisen, muss zur Personenüberprüfung eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt getätigt werden. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 5 Euro an, welche der Fahrgast bezahlen muss.
Wer den öffentlichen Personennahverkehr ohne gültigen Fahrausweis benutzt, macht sich der Erschleichung von Leistungen nach § 265a StGB strafbar. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine Geldstrafe oder eine (Ersatz-)Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Die Strafanzeige ist regelmäßig an einen Strafantrag des Beförderungsunternehmens gebunden, von dem in bestimmten Fällen Gebrauch gemacht werden kann.
Bei fristgerechtem Zahlungseingang auf unserem Konto fallen für Sie keine weiteren Kosten an. Sollte innerhalb der Frist keine vollständige Zahlung erfolgen, werden wir einen Inkassoauftrag einleiten. Die daraus resultierenden Rechtsverfolgungskosten gehen zu Ihren Lasten.
Um Ärgernisse zu vermeiden, kontrollieren Sie bitte die IBAN und die EBE Nr. im Verwendungszweck Ihrer Überweisung sorgfältig.
Sollten Sie den Beleg Ihres erhöhten Beförderungsentgeltes verloren haben oder ist dieser nicht mehr lesbar, kontaktieren Sie uns bitte über unser digitales EBE-Formular mit folgenden Angaben:
- Datum der Feststellung,
- Linie
- Nachname, Vorname
- Anschrift
- Geburtsdatum
Idealerweise können Sie im Benachrichtigungsfeld noch die Fahrtrichtung sowie die Prüfhaltestelle ergänzen.
Ja, Sie können das erhöhte Beförderungsentgelt von insgesamt 60 Euro in maximal drei Raten zu jeweils 20 Euro zahlen. Beantragen Sie diese bitte rechtzeitig innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung über unser digitales EBE-Formular.