Bei der kontaktlosen Ablesung müssen Sie nicht mehr an einem bestimmten Tag für unsere Mitarbeiter*innen den Zugang zum Zähler gewährleisten. Sie können selbst entscheiden, wann Sie den Zählerstand ablesen.

Wichtig ist nur, das vorgegebene Rücksendedatum einzuhalten. Dies ist auf der Ablesekarte vermerkt. Darüber hinaus entfallen für Sie die Kosten, die durch Aufnahme der Zählerstände durch unser Fachpersonal entstehen würden. Auch die Übertragung der Zählerstände in das Abrechnungssystem und deren Weitergabe an Berechtige, id.R. Lieferanten, sind Bestandteile des Messentgeltes und wären somit für Sie mit Kosten verbunden.

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