
Stattdessen ist Ihre Unterstützung gefragt: Ab sofort bis spätestens zum 12.12.2022 hat jeder Zeit, die aktuellen Zählerstände bequem eigenhändig zu übermitteln.
Die Stadtwerke Brühl danken allen Bürger*innen vorab für ihre Unterstützung bei der gewählten Vorgehensweise. Die Selbstablesung der Zählerstände ist ganz einfach und in wenigen Augenblicken erledigt.
Termin nicht verpassen!
Die abgelesenen Zählerstände werden für die Abrechnung auf den 31.12.2022 hochgerechnet. Sollte uns ein Zählerstand nicht rechtzeitig bis 12.12.2022 vorliegen, wird der Jahresverbrauch rechnerisch ermittelt. Fragen zum Ableseverfahren beantworten wir per Telefon 02232 702-820.
Wichtig zu wissen:
- Personalisierte Ablesekarten versenden wir planmäßig bis Ende November an alle Kunden, falls das Objekt nicht durch unseren Dienstleister (z.B. in Brühl-Badorf) abgelesen wird.
- Zählerstände können Sie gerne per Ablesekarte oder über unseren Online-Service bis zum 12.12.2022 übermitteln.
- Die Brühler Stadtgebiete werden in den kommenden Jahren rollierend weiterhin durch uns bzw. unseren Dienstleister abgelesen. Dieses Jahr beginnen wir in Brühl-Badorf.
- Ablesungen erfolgen weiterhin durch unseren Ablesedienstleister C & K GmbH. Die Mitarbeiter*innen können sich durch entsprechende Dienstausweise ausweisen.
- Ihren Zählerstand benötigen wir auch dann, wenn Sie durch einen anderen Lieferanten beliefert werden. Nur so kann auch Ihr Lieferant mit Ihnen eine korrekte Abrechnung erstellen.