Liegt Ihr Jahresverbrauch unter dem Jahresverbrauch von 1.5 Millionen kWh/Jahr, so erhalten Sie die Dezember-Soforthilfe.
Weitere Voraussetzung: Sie verbrauchen die gelieferte Wärme zum Eigenbedarf oder stellen die Energie ihren Mieter*innen zur Nutzung zu Verfügung. Dann erhalten Sie die Dezembersoforthilfe. Hierbei wird nicht der tatsächliche Verbrauch für Dezember berechnet, sondern als Maßstab dient der Jahresverbrauch, den der Lieferant im September 2022 prognostiziert hat. Hinzu kommt noch ein Aufschlag von 20 Prozent.
Für Dezember brauchen Sie daher keine Zahlung tätigen. Bei Kund*innen mit einem Dauerauftrag wird die Zahlung sowie der Entlastungsbetrag bei der nächsten Verbrauchsabrechnung verrechnet.
Haben Sie als Zahlungsmöglichkeit eine Ermächtigung zum Lastschriftverfahren erteilt, so werden die im Dezember 2022 fälligen Abschlagszahlungen nicht einbezogen.
Weiterführende Informationen, auch zu Ausnahmeregelungen, erhalten Sie hier: