Liegt Ihr Jahresverbrauch unter dem Jahresverbrauch von 1.5 Millionen kWh/Jahr, so erhalten Sie die Dezember-Soforthilfe. Davon betroffen sind Privathaushalte sowie kleinere und mittelständische Unternehmen. Hierunter fallen Gewerbebetriebe, Pflegeeinrichtungen, Rehakliniken, Universitäten und Schulen.
Voraussetzung: Sie nutzen das Erdgas nicht zu kommerziellen Zwecken von Strom- oder Wärmeerzeugnisanlagen.
Hierbei wird nicht der tatsächliche Verbrauch berechnet, sondern als Maßstab dient der Jahresverbrauch, den der Erdgaslieferant im September 2022 prognostiziert hat.
Für Dezember brauchen Sie daher keine Zahlung tätigen. Bei Kund*innen mit einem Dauerauftrag wird die Zahlung sowie der Entlastungsbetrag bei der nächsten Verbrauchsabrechnung verrechnet.
Haben Sie als Zahlungsmöglichkeit eine Ermächtigung zum Lastschriftverfahren erteilt, so werden die im Dezember 2022 fälligen Abschlagszahlungen nicht einbezogen. Weiterführende Informationen, auch zu Ausnahmeregelungen, erhalten Sie hier: