Grundsätzlich dürfen Fahrräder im VRS mitgenommen werden, solange im Fahrzeug genügend Platz ist und für das Fahrrad ein Ticket vorgezeigt werden kann, das die Mitnahme eines Fahrrades erlaubt. Es besteht allerdings kein Anspruch auf die Mitnahme eines Fahrrades. Der Fahrer entscheidet je nach individuellem Platzangebot des jeweiligen Fahrzeugs, ob Sie mit Ihrem Fahrrad einsteigen dürfen oder nicht. Im Schienenersatzverkehr ist eine Fahrradmitnahme generell nicht möglich. Kinder im Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben grundsätzlich Vorrang vor Fahrrädern.
Falls Ihr VRS-Ticket keine Fahrradmitnahme beinhaltet, benötigen Sie zur Mitnahme eines Fahrrades - egal wie weit Sie innerhalb des VRS fahren möchten - ein EinzelTicket Erwachsene für 3,00 Euro oder ein 4erTicket Erwachsene für 12,00 Euro der Preisstufe 1b bzw. 2a. Für Fahrten über den VRS-Verbundraum hinaus, kann das FahrradTagesTicket NRW für 5,00 Euro genutzt werden. Kinder unter 6 Jahren, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.
Hinweis: Falträder werden kostenlos befördert, sofern sie zusammengeklappt sind.
Für die regelmäßige Fahrradmitnahme gibt es bei den VRS-Verkehrsunternehmen Zusatzwertmarken als Monatszuschlag Fahrrad für 38,00 Euro (Kundenkarte erforderlich).
Mitnahme von Pedelecs, E-Bikes und Tandems
Neben den „klassischen" Fahrrädern können Fahrgäste ebenfalls elektrobetriebene Fahrräder, sogenannte Pedelecs und E-Bikes, in Bussen und Bahnen mitnehmen. Ebenso können Fahrgäste in den Nahverkehrszügen (jedoch nicht in Bussen und U-/Straßenbahnen!) Fahrräder mitführen, deren Abmessungen das übliche Fahrradmaß überschreiten, z.B. Tandems. Ausnahme: Um den besonderen Mobilitätsbedürfnissen von schwerbehinderten Menschen nachzukommen, dürfen Inhaber von Ausweisen nach § 69 des Sozialgesetzbuchs IX („Schwerbehindertenausweis") auf Kulanzbasis jedoch auch solche Fahrradkonstruktionen, wie Tandems, in Bussen und U-/Straßenbahnen (ÖSPV) mitnehmen.
- Ticket-Typ: TagesTicket für Fahrräder. Das Ticket gilt in Kombination mit jedem anderen Ticket des NRW-Tarifs und des VRS-Tarifs, nicht übertragbar nach Fahrtantritt, 1 Ticket pro Rad erforderlich
- Geltungsdauer: beliebig viele Fahrten am Geltungstag
- Gültigkeitsbereich: ganz NRW
- Kinder fahren unter 6 Jahren kostenlos mit
- nutzbare Verkehrsmittel: alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen, S-Bahn, RegionalBahn, RegionalExpress
- Wagenklasse: 1. oder 2. Klasse in Nahverkehrszügen
- BahnCard 25/50: werden nicht anerkannt