
Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird somit früher als zunächst geplant auf null gesenkt. Alle BrühlStrom®-Kunden profitieren automatisch von dieser Maßnahme, ohne dass sie etwas dafür tun müssen.
Gut zu wissen
Der monatliche Abschlagsbetrag bleibt unverändert, die Entlastung wird mit der nächsten Stromabrechnung für das Jahr 2022 stichtagsgenau berücksichtigt.
Tipp
Kunden, die eine stichtagsgenaue Berechnung wünschen, sollten den Stadtwerken zum 30. Juni 2022 den aktuellen Zählerstand mitteilen. Das ist unkompliziert und schnell erledigt. Wenn diese Meldung nicht erfolgt, berechnen die Stadtwerke Brühl auf Basis von vorgegebenen gesetzlichen Regularien den Zählerstand zum Stichtag.
Zur Übermittlung des tagesaktuellen Wertes stehen verschiedene Wege zur Verfügung:
Online unter Zählerstandsmeldung
per E-Mail zaehlerstand@stadtwerke-bruehl.de
oder per Post
Halten Sie zur Eingabe bitte den Zählerstand und die Zählernummer bereit.