Unsere BrühlStrom-Tarife im Überblick

Ganz gleich wieviel Strom Sie verbrauchen, wir haben stets den passenden Tarif für Sie:  individuell, flexibel, preiswert, natürlich und regional.

Lernen Sie unsere Stromtarife kennen oder finden Sie mit unserem Tarifrechner Ihren eigenen Wunschtarif.

Unsere Grundversorgung bietet Ihnen ein praktisches Rundum-sorglos-Paket. Zuverlässig und zu fairen Preisen – ganz ohne Kaution oder Vorauskasse. Auch Mindestvertragslaufzeiten oder lange Kündigungsfristen gibt es hierbei nicht. Somit genießen Sie stets größtmögliche Freiheit und Flexibilität.

GültigkeitArbeitspreisGrundpreis
pro Monat
ab 01.10.202344,40 ct/kWh8,00 €
ab 01.01.202439,35 ct/kWh8,00 €
inklusive 19% MwSt.

Bei diesem Tarif erhalten Sie zu 100% Naturstrom, erzeugt aus reiner Wind- und Wasserkraft. Darüber hinaus geben wir Ihnen eine Fördergarantie: 2 Cent pro verbrauchter kWh werden in die Energiewende in der Region investiert.

TarifGültigkeitArbeitspreisGrundpreis
pro Monat
BrühlStrom Naturab 01.01.202346,84 ct/kWh6,00 €
BrühlStrom Naturab 01.01.202439,35 ct/kWh6,00 €
BrühlStrom Natur24
Laufzeit bis 31.12.2024
ab 01.10.202337,80 ct/kWh6,00 €
inklusive 19% MwSt.

Nachts Strom laden und tagsüber verbrauchen? Mit unserem Wärmespeicher-Tarif ist dies ganz einfach.

GültigkeitArbeitspreis HTArbeitspreis NTGrundpreis
pro Monat
ab 01.10.202332,70 ct/kWh29,90 ct/kWh8,00 €
ab 01.01.202431,40 ct/kWh28,60 ct/kWh8,00 €
inklusive 19% MwSt.

Mit einer Elektro-Wärmepumpe können Sie Ihre Heizungs- und Warmwasserversorgung umweltfreundlicher und günstiger gestalten. Somit können Sie nicht nur umweltschonend, sondern auch preiswert Ihren Haushalt heizen.

GültigkeitArbeitspreisGrundpreis
pro Monat
ab 01.10.202331,80 ct/kWh6,00 €
ab 01.01.202430,50 ct/kWh6,00 €
inklusive 19% MwSt.

Treue Bestandskund*innen belohnen wir für ihren Wechsel in den neuen Tarif BrühlStrom® Fix mit fairen und attraktiven Preisen. Wenn Sie sich weiterhin langfristig an die Stadtwerke Brühl binden, sichern Sie sich attraktive Konditionen. Und das unabhängig von Ihrem Verbrauch.

TarifGültigkeitArbeitspreisGrundpreis
pro Monat
BrühlStrom Fixab 01.01.202344,01 ct/kWh6,00 €
BrühlStrom Fixab 01.01.202437,80 ct/kWh6,00 €
BrühlStrom Fix24
Laufzeit bis 31.12.2024
ab 01.10.202334,80 ct/kWh6,00 €
inklusive 19% MwSt.

Wohnen Sie außerhalb der Stadtgrenze und wollen trotzdem von den Stadtwerken Brühl mit preiswertem Strom beliefert werden? Kein Problem. Wir haben auch für Sie das passende Angebot. Geben Sie in unserem Tarifrechner Ihre Postleitzahl ein und erhalten Sie individuelles Angebot.

Ersatzversorgung

Der Grundversorger springt ein, wenn Ihr aktueller Energieverbrauch keinem Lieferanten oder konkretem Liefervertrag zugeordnet werden kann. Dieser Vorgang wird als Ersatzversorgung bezeichnet. Hierbei handelt es sich also um eine gesetzlich festgelegte Notversorgung, die maximal drei Monate erfolgen kann. Für diese Ersatzversorgung ist kein Vertragsabschluss notwendig.

Wichtig: Ihre Energieversorgung wird nicht unterbrochen.

Haushaltskund*innen sind Endverbraucher*innen, die Energie überwiegend für den Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenbedarf von landwirtschaftlichen, beruflichen oder gewerblichen Zwecken benötigen.

GültigkeitArbeitspreisGrundpreis
pro Jahr
ab 01.08.202287,16 ct/kWh85,68 €
inklusive MwSt.

Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie zum Eigenbedarf für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und deren Jahresverbrauch 10.000 kWh übersteigt.

GültigkeitArbeitspreis nettoGrundpreis
pro Monat netto
ab 01.08.202280,39 ct/kWh120,00 €
exklusive MwSt.

Kunden mit registrierender Leistungsmessung sind Letztverbraucher, die Energie zum Eigenbedarf für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und deren Jahresverbrauch 100.000 kWh übersteigt.

GültigkeitArbeitspreis nettoGrundpreis
pro Jahr netto
ab 01.08.202267,00 ct/kWh93,00 €
exklusive Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte

Der Netto-Preis gemäß erhöht sich um die Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, sowie die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) folgenden Belastungen, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzentgelt, die vom Netzbetreiber erhobenen Aufschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG, die abLa-Umlage nach § 18 Abs. 1 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die Konzessionsabgabe.

Die derzeit gültigen Netzentgelte finden Sie hier:

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