Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV
Die StromNZV regelt die Bedingungen für Einspeisungen von elektrischer Energie in Einspeisestellen der Elektrizitätsversorgungsnetze und die damit verbundene zeitgleiche Entnahme von elektrischer Energie an räumlich davon entfernt liegenden Entnahmestellen der Elektrizitätsversorgungsnetze.
Die Stadtwerke Brühl GmbH betreibt ein Mittelspannungsnetz von ca. 161 km und ein Niederspannungsnetz von ca. 309 km (ohne Hausanschlussleitungen) betrieben.
Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV