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Herr Helmut Mahlert Regulierungsmanager

Strom-NAV

Niederspannungsanschlussverordnung – NAV

Die NAV regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben.

Die Stadtwerke Brühl GmbH versorgt mit ihren Elektrizitätsversorgungsnetzen etwa 10.400 Hausanschlüsse mit ca. 27.682 eingebauten Zählern.

Niederspannungsanschlussverordnung – NAV

application/pdf
NAV

Niederspannungsanschlussverordnung

Allgemeine und ergänzende Regelungen der Stadtwerke Brühl

gültig ab 01.03.2011

Format: pdf / Größe: 193,4 kB