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Herr Karl Heinz Plischke Abteilungsleiter Vertrieb

Stromkennzeichnung

Stromkennzeichnung

Seit dem 15.12.2006 sind die Energieversorgungsunternehmen (EVUs) gemäß §42 EnWG gesetzlich verpflichtet die Zusammensetzung der Stromherkunft (Strommix) offen zu legen.

Nachfolgend finden Sie die Stromkennzeichnung für BRÜHLSTROM für das Bezugsjahr 2011 und die nach § 15 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) geforderten Angaben zu den Energiemengen.

Übersicht Stromkennzeichnung

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