Der SmartMeter
Seit dem 01. Januar 2010 sind alle Messstellenbetreiber durch das Energiewirtschaftsgesetz (§21b EnWG) verpflichtet eine neue Generation von digitalen Messeinrichtungen einzubauen so genannte Smart Meter oder intelligenter Zähler. Diese neue Messeinrichtung verfügt über die vom Gesetzgeber verlangten Eigenschaften bzw. Funktionen, die Ihnen als Verbraucher mehr Transparenz in Ihrem Energiebezug bieten.
Eine ausführliche Information zu den neuen Messeinrichtungen finden Sie in der unten zum Download stehenden PDF.
Der SmartMeter