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Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema:
Herr Hans-Josef Brock Gruppenleiter Verbrauchsabrechnung

Preisblätter

Netznutzung Strom - Preisblätter

Die Netznutzungsentgelte sind abhängig von der Spannungsebene, an die der Kunde angeschlossen ist und von der Art der Zählwerterfassung. Nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) wird zwischen Kunden mit und ohne Leistungsmessung unterschieden.

Für die Zählung und Abrechnung ist ein getrenntes Entgelt zu entrichten.

Der Gesamtpreis setzt sich zusammen aus

  • einem Arbeitspreis je kWh und einem Leistungspreis je kW (für Lieferstellen mit Leistungsmessung), beziehungsweise einem Arbeitspreis je kWh (für Lieferstellen ohne Leistungsmessung),
  • einen Jahrespreis für die Messung und Abrechnung in Abhängigkeit der Messeinrichtung,
  • dem Zuschlag gemäß des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz,
  • dem Zuschlag nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV),
  • die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f EnWG,
  • der Konzessionsabgabe je kWh in Abhängigkeit der Lieferstelle
  • und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Netznutzungsentgelte wurden durch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt.

Die Veröffentlichung erfolgt unter dem Punkt EnWG / Netze.