Müllpresser geraten (selbst) unter Druck
Für die Verkäufer von Müllpressen ist alles ganz einfach. Wer seinen Müll in die Tonne stampfe, könne „fix“ 500 Euro im Jahr bei den Abfallgebühren sparen: ob Papier-, Bio- oder Reststoff-Abfuhr. Doch die Entsorger machen eine andere Rechnung auf, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Zahlreiche Kommunen untersagen in ihrer Abfallsatzung ausdrücklich die Verdichtung von Hausmüll. Das jedenfalls ergab ein stichprobenartiger Blick in die Abfallsatzung diverser Kommunen. Dabei stieß die Verbraucherzentrale NRW immer auf das gleiche Ergebnis: Sowohl Hamburg, Köln und München wie Velbert, Essen, Krefeld und Dortmund und auch Brühl untersagen strikt die Verdichtung von Müll.
Wer so sparen will, zahlt drauf
Die Sparhelfer locken zumeist im Internet. Allein bei eBay gehen binnen eines Monats hunderte Müllstampfer über den virtuellen Ladentisch. Der „absolute Hammer“: mit „dem robusten Arbeitsgerät“ lasse sich der Müll „um bis zu 70 Prozent im Volumen“ reduzieren. Der Einsatz der metallenen Helfer „spart nicht nur Geld, er schont auch die Umwelt“, schwärmt die Reklame. Alles kinderleicht: „einfach einhaken und herunter drücken“. Das funktioniere bei allen Tonnen und Größen und sei „ideal zum Komprimieren von Windeln“.
Doch wer etwa „Haushaltstipps“ in Ratgeberportalen im Internet folgt, wer weihnachtliche Geschenke-Verpackungen, ja sogar wer wertvolle Rohstoffe wie Zeitungen und Kartons in die Tonne quetscht, dem droht Ärger. Egal, ob mit einem aufgesetzten Stahlrohrhebel oder einer Kurbel in Handarbeit gepresst wird oder gar elektrische Kompressionskraft zum Einsatz kommt. Dies gilt übrigens sowohl für Haushalte als auch für den Gewerbeabfall.
Die möglichen Folgen: Übergewichtige Kübel bleiben stehen, oder eine Rechnung für beschädigte Behälter flattert ins Haus. In Brühl kostet beispielsweise eine kaputte Tonne je nach Art unangenehme ca. 90 Euro - Container sind entsprechend teurer. Schlimmer noch: Den privaten Kraftakt ahnden Städte zudem als Ordnungswidrigkeit. In Aachen kann das bis zu 10.000 Euro, in Köln sogar 50.000 Euro kosten.
§12 der Abfallsatzung der Stadt Brühl
§ 12 - Benutzung der Abfallbehälter, Absatz 5
Die Abfallbehälter sind schonend zu behandeln. Sie dürfen nur soweit gefüllt werden, dass sich der Deckel schließen lässt. Abfälle dürfen nicht in Abfallbehälter eingestampft oder in ihnen verbrannt werden. Es ist nicht gestattet, brennende, glühende oder heiße Abfälle in Abfallbehälter zu füllen. ...
Soweit der Auszug aus der Brühler Abfallsatzung. Im Internet können Sie sich diese Abfallsatzung von den Seiten der Stadt Brühl herunter laden (siehe Ende des Artikels). Auf die Rechtmäßigkeit dieser Praxis hat der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg (Az.: 10 S 1684/06) hingewiesen.
Die Klage der Entsorger bzw. Kommunen
Die Tonnen könnten beschädigt oder zu schwer befüllt werden. Probleme sehen die Kommunen auch bei der Entleerung: wenn das „Press-Werk“ nicht mehr aus der Tonne flutscht. Das Quetschen von Verpackungen, die in die gelbe Tonne gehören, macht das Sortieren zudem schwierig oder gar unmöglich. Denn in den Sortieranlagen wird der Abfall möglichst locker auf Bänder geschüttet, damit er besser nach Materialarten getrennt werden kann. Was dabei nicht identifizierbar oder zu verschmutzt ist, landet im Restmüll.
Besonders unappetitlich für Nachbarn und Müll-Werker wird es, wenn - wie in der Werbung empfohlen - selbst der Biomüll samt Küchenabfällen in der braunen Tonne oder gar volle Babywindeln im Restmüll zusammengemanscht werden. Überhaupt bringt das Gestampfe die Umwelt unter Druck. Denn weil mehr in die Tonne passt, besteht die Gefahr, dass viele Presser sich weniger Gedanken um Müll-Vermeidung oder ums Trennen machen.
Quelle: Internetarchiv der Vebraucherzentrale NRW, www.vz-nrw.de