Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung
Die standardisierte Zuordnungsvereinbarung wird veröffentlicht und an in unserem Netzgebiet tätige Lieferanten versendet, nachdem uns die von der BNetzA in der Endfassung veröffentlichte Version vorliegt. Mit Lieferanten bzw. Bilanzkreisverantwortliche (BKV), denen zum 01.06.2011 Lieferstellen in unserem Netzgebiet zugeordnet sind, streben wir einen Abschluss der standardisierten Zuordnungsvereinbarung bis zum 31.05.2011 an.
Zuordnungsvereinbarungen, die uns von Lieferanten bzw. BKV zugesendet werden, können wir nicht akzeptieren.
Bereits zugesendete Zuordnungsermächtigungen (Anlage 1 zur Zuordnungsvereinbarung) sowie das Kontaktdatenblatt VNB u. BKV (Anlage 2 zur Zuordnungsvereinbarung) werden von uns akzeptiert, soweit diese dem Muster der BNetzA entsprechen (MaBiS Mitteilung Nr. 5).