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Elektrogeräte richtig entsorgen...?

Wie entsorge ich elektrische Geräte? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den Entsorgungsmöglichkeiten für Ihre ausgedienten Elektrogeräte.

Elektro-/Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Elektro- und Elektronikgeräte sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch ihre Lebensdauer ist begrenzt. Ist etwa eine Waschmaschine endgültig defekt, so verwandelt sich der unentbehrliche Haushaltshelfer in problematischen Elektroschrott. Andere Geräte landen bereits dann auf dem Müll, wenn sie eigentlich noch funktionstüchtig sind. Gerade Computer oder Produkte der Unterhaltungselektronik werden häufig allein deswegen weggeworfen, weil neue leistungsfähigere Geräte auf den Markt kommen. So nimmt die Menge des Elektro- und Elektronikmülls dreimal so schnell zu als der übrige Siedlungsmüll.

Da Elektro- und Elektronik-Altgeräte erhebliche Mengen an Schadstoffen (Quecksilber, Blei, Cadmium, FCKW) enthalten, sind diese Abfälle ein bedeutender Faktor für die Belastung kommunaler Abfälle mit Schadstoffen. Darüber hinaus, gehen bei der Entsorgung wertvolle Rohstoffe wie Edelmetalle oder sortenreine Kunststoffe verloren. tl_files/images/stadtservices/00661.jpg

Zur Lösung dieses Problems hat der Bundestag das neue "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)" beschlossen. Bundesbürger sind seit dem 24. März 2006 verpflichtet, sämtlichen Elektro- und Elektronikabfall an den Sammelstellen ihrer Kommune abzugeben. Die Entsorgung ist grundsätzlich kostenfrei.

Die Stadt Brühl bietet Brühler Bürgerinnen und Bürger schon seit September 2005 die Möglichkeit, ausrangierte Elektrogeräte kostenlos auf dem Recyclinghof der Stadtwerke Brühl, Engeldorfer Straße 4 abzugeben: Service: Haushaltsgroßgeräte wie z.B. Waschmaschinen, Herde, Kühlgeräte und Fernseher werden auf Abruf (Tel. 702-800) gegen eine Transportpauschale von 10 € pro Gerät abgeholt.

Ein Überblick, was sich durch das neue Elektrogeräte-Gesetz für Sie ändern wird:

  • Seit dem März 2006 werden Elektro-Altgeräte an kommunalen Sammelstellen kostenlos angenommen.
  • Händler und Hersteller können seit März 2006 freiwillig Altgeräte zurücknehmen. Dieser Service ist für Verbraucher/innen ebenfalls kostenlos. Am besten beim Neukauf fragen, ob das Altgerät zurückgegeben werden kann.
  • Ab dem 24. März 2006 dürfen Altgeräte nicht mehr mit dem Restmüll entsorgt werden. Verbraucher und Verbraucherinnen sind verpflichtet, diese bei den kommunalen Sammelstellen bzw. im Handel oder beim Hersteller abzugeben.
  • Verbraucher brauchen für die Rückgabe von Altgeräten bei kommunalen Sammelstellen bzw. Händlern oder Herstellern, die diesen Service freiwillig bieten, nichts zu zahlen. Für Geräte, die mit dem Sperrmüll oder von Firmen zu Hause abgeholt werden, können jedoch weiterhin Transportkosten fällig werden.
  • Kommunen können nach wie vor ihre Kosten in die Abfallgebühren einbeziehen. Die Abfallgebühren dürften jedoch nur in Ausnahmefällen steigen. Denn bei ihnen entfallen die bisherigen Kosten für die Entsorgung der Altgeräte, die zukünftig von den Herstellern zu tragen sind.
  • Kennzeichnung: Das Symbol "durchgestrichene Mülltonne" soll zukünftig daran erinnern, dass dieses Gerät separat entsorgt werden muss. Elektrische und elektronische Geräte, die ab dem 24.März 2006 verkauft wurden, müssen mit diesem Symbol gekennzeichnet sein. Aber: Die Rückgabepflicht gilt auch für nicht gekennzeichnete Alt-Geräte!
  • Hersteller müssen die von den Kommunen gesammelten Altgeräte zurücknehmen und recyceln oder sachgerecht entsorgen.